Die Gemeinde March macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet von March (Gaskonzessionsvertrag) gehören, am 31.05.2025 endet.