Ab dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen von 2021 hatten, rückwirkend eine Härtefallhilfe beantragen.