Am Dienstag, den 19. November 2024 findet ab 19.00 Uhr die Verbandsversammlung des GVV March-Umkirch im Rathaus Hugstetten, am Felsenkeller 2+4, 79232 March, statt.
Flurbereinigung Bötzingen (L114/L116) Bekanntgabe von Änderungen der Wertermittlung im Alten Bestand (Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz) vom 02.10.2024
Veröffentlichung des Entwurfs der 9. punktuellen Flächennutzungsplanänderung des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch auf Gemarkung March-Holzhausen für den Bereich Areal Gärtnerei Köpfer
8. punktuellen Änderung des Flächennutzungsplans des Gemeindeverwaltungsverbandes March-Umkirch für den Teilbereich „Heger-Areal“ in der Gemeinde Umkirch
zur Änderung der Satzung der Feuerwehr-Kostenersatz-Satzung (FwKS)
Die Satzung wurde am 19.06.2024 deklaratorisch neu bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung dient der Berichtigung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO. Inhaltliche Änderungen gab es keine.
der Satzung über die Benutzung der Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte.
Die Satzung wurde am 19.06.2024 deklaratorisch neu bekannt gegeben. Diese Bekanntmachung dient der Berichtigung des Hinweises nach § 4 Abs. 4 Satz 4 GemO. Inhaltliche Änderungen gab es keine.
zum Europäischen Parlament – Europawahl – und der Wahl des Gemeinderats, der Ortschaftsräte für die Ortschaften Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen und der Wahl des Kreistags
Bekanntmachung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und des Entwurfs der örtlichen Bauvorschriften „Benzhauser Straße 3“ im Ortsteil Holzhausen
Die Gemeinde March macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet von March (Gaskonzessionsvertrag) gehören, am 31.05.2025 endet.
Inkrafttreten der Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich „Rathausstraße / Kapellenweg“
im Ortsteil Neuershausen
im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Wiederholte öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich
„Rathausstraße / Kapellenweg“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen
Das Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserbehörde – hat zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen für die öffentliche Wasserversorgung das bestehende Wasserschutzgebiet gemeinsam neu festgesetzt.
Aufstellungbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. §34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich "Rathausstraße/Kapellenweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
der 9. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Lehefeld" im Ortsteil March-Hugstetten im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat ins einer Sitzung vom 11.10.21 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde March beschlossen.
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung; kurz: PolVO) erlassen.