
"In der Gemeinderatssitzung vom 30. März wurde die Vergabe der Architekturleistungen vertagt, um die rechtlichen Kriterien für die Vergabe prüfen zu lassen", erläuterte Bauamtsleiter Mario Utz. Zwei der an der Ausschreibung beteiligten Architekten hätten die vorgegebenen Honorarsätze der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) unterschritten, zudem fehlten bei einigen die geforderten Nachweise für Referenzobjekte. Die Verwaltung habe dies mit dem Landratsamt und der Architektenkammer abgeklärt, berichtete Utz. Grundsätzlich sei auch eine Pauschalierung der Angebote unterhalb der Mindestsätze der HOAI nicht zulässig. Einziger Spielraum seien so die Nebenkosten und die geforderten Referenzen. "In Absprache mit der Architektenkammer haben wir die eingegangenen Angebote angepasst und auf das Mindesthonorar gemäß Paragraph 15 HOAI gesetzt", erklärte Utz. Der Preis für die Architekturleistungen in der Honorarzone II betrüge nun bei allen Angeboten rund 42 500 Euro. Die Nebenkosten variierten noch zwischen null und fünf Prozent. "Da das Angebot der Firma Trötschler mit null Prozent Nebenkosten eingereicht wurde und sie auch energetische Sanierungen als Referenzen vorweisen kann, kann ihr Angebot als das wirtschaftlichste angesehen werden", sagte Utz.
Bürgermeister Josef Hügele ergänzte, das Honorarrecht sei kein einfaches Gebiet. "Dass ein Mitbewerber im Vorfeld die Sitzungsvorlagen bekommen hat, das sollte nicht sein", mahnte er. Man sei nicht verpflichtet, an den billigsten zu vergeben, meinte Adalbert Faller (Grüne). Da auch bei der Sanierung der Grundschule Hugstetten ein Anbieter mit einem Pauschalangebot zum Zuge gekommen sei, schlage er vor, neu auszuschreiben. Außerdem hätten junge Büros ja nie eine Chance, wenn sie noch keine Referenzen vorweisen könnten. Da die Firma Trötschler schon mal einen Auftrag der Gemeinde bekommen habe, Andreas Steiert hingegen noch keinen, könne man diesen an das Büro Steiert vergeben.
Barbara Laube-Steinhauser (Grüne) – die wie Steiert auf der neuen Unabhängigen Bürgerliste March (UBM) am 7. Juni für den Gemeinderat kandidieren wird – kritisierte, dass es keine richtige juristische und schriftliche Prüfung des Sachverhalts gegeben habe, darum müsse man jetzt vertagen. Weiterhin zitierte sie aus Gesprächen eines Marcher Architekten mit Vertretern der Architektenkammer, wonach für das Vorhaben die Honorarzone IV anzuwenden sei. "Im Protokoll der vergangenen Sitzung steht, es wird eine juristische Prüfung gefordert, das ist dann wohl falsch formuliert", meinte Martin Schweizer (CDU, künftig UBM-Kandidat). Zudem würden Leistungen, die schon durch das vorangegangene Energiegutachten erbracht wurden, wohl doppelt bezahlt.
"Im Prinzip ja", erklärte Bürgermeister Hügele. Doch es gehe hier auch um die Gewährleistung durch den Architekten. Dass Fragen telefonisch mit der Rechtsaufsicht geklärt würden, sei ganz normal, verteidigte er das Vorgehen das Bauamts.
Peter Meisel (CDU) befand, man habe die Entscheidung vertagt und Fachmeinungen eingeholt, nun gebe es eine fundierte Grundlage für die Vergabe. Dies meinte auch Bernhard Flügler (SPD). Er erläuterte, dass laut HOAI bei Einzelleistungen Pauschalpreise möglich seien, nicht aber bei Grundleistungen. Wie auch andere Räte kritisierte Flügler, dass Sitzungsunterlagen vor der Sitzung weitergegeben worden seien. Fraktionskollege Lothar Fleck sprach sogar von einer Ungeheuerlichkeit.
Bernhard Fischer (CDU) hingegen regte an, künftig Dienste höherer Art, zu denen auch Architektenaufträge gehörten, wieder ohne Ausschreibung und auf Vertrauensbasis zu vergeben. Die sei rechtlich zulässig. Dies sah auch der Bürgermeister so: "Nach der Kritik, beim Rathausbau seien keine örtlichen Architekten berücksichtigt worden, wollten wir es diesmal anders machen. Wir haben gesehen, das ist ein Holzweg". Hügele bedauerte, dass die Arbeiten nun teurer würden als gedacht. Schließlich gehe es nur um eine Fenster- und Fassadendämmung. Bei der Abstimmung sprachen sich fünf Räte für eine Vertagung aus, zwölf waren dagegen. Zwölf zu fünf lautete auch das Ergebnis für die Vergabe an Trötschler.
Autor: Mario Schöneberg
Badische Zeitung vom 07.05.2009