Aus dem Gemeinderat vom 06. Juni 2011

  1. Der Gemeinderat hatte sich zuletzt in einer vorangegangenen nichtöffentlichen Sitzung mit dem Thema Stromkonzession befasst  und sich von den Unternehmern EnBW und Badenova ihre Angebote erläutern lassen. In der heutigen Sitzung setzte der Gemeinderat den Grundsatz fest, das Stromnetz von EnBW zu kaufen. Das Stromnetz soll dann entweder an ein Versorgungsunternehmen verpachtet werden oder gemeinsam mit einem solchen verpachtet oder betrieben werden. Hierüber soll die Verwaltung Angebote einholen zur Bildung einer Netzgemeinschaft mit mehreren variablen Beteiligungsquoten, rechtlichen und steuerlichen Vorgaben, die in einem Vertrag festzulegen sind.
     
  2. Die vor kurzem gegründete Bürger-Energiegenossenschaft March wird von der Gemeinde unterstützt und zwar mit einer Einlage von einmalig 2.000 € sowie der Bereitstellung von gemeindlichen Räumen für Versammlungen wie Vereine und kostenlose Berichte im Mitteilungsblatt befristet auf ein Jahr. Der Gemeinderat ist bereit, generell Dächer von Gemeindegebäuden für PV-Anlagen der Genossenschaft zur Verfügung zu stellen. Im Einzelfall wird jedes Objekt geprüft, auch bezüglich einer „Dachmiete“ unter Berücksichtigung der Vorschriften für Haftung und Gebäudeversicherung und hierüber wird ein Nutzungsvertrag geschlossen. Die PV-Anlage auf dem Dach der Schule Buchheim wird im Gründungsjahr mietfrei überlassen.
     
  3. Im Zuge der Planungen für die Neutrassierung der L 114 Ortsumgehung Bötzingen auf Gemarkung Eichstetten, Bötzingen und March wird die jetzige L 116 von Neuershausen nach Eichstetten ab Ortseingang Neuershausen bis zur Herrenmühle in Eichstetten entbehrlich und soll zu einem Wirtschaftsweg zurück gebaut werden, außerdem wird die Dreisambrücke abgerissen. Für das Straßenstück von Neuershausen bis zur Gemarkungsgrenze soll die Gemeinde March dann Straßenbaulastträger werden. Der Gemeinderat will dem zustimmen, fordert jedoch eine altlastenfreie Übergabe, beim Rückbau der Straße ist mit dem Land über zusätzliche Kosten für Altlasten zu sprechen.
     
  4. Der DRK Ortsverein March kauft für seine Vereinszwecke ein neues Einsatzfahrzeug. Der Gemeinderat bewilligte einen Gemeinde-Zuschuss in Höhe von 20 % (ca. 7.200 €) und honoriert damit den Einsatz der Hilfsorganisation für die Allgemeinheit.
     
  5. In nichtöffentlicher Sitzung befasste sich der Gemeinderat mit den Vorgaben für zukünftige Baugebiete und zwar speziell die Forderungen der Gemeinde an die betreffenden Grundstückseigentümer. Mehrheitlich entschied sich der Gemeinderat dafür, einen Bereich erst dann als Baugebiet auszuweisen, wenn die Eigentümer die komplette Fläche der Gemeinde zum Kauf angeboten haben. Der zugrunde zu legende Rohland-Kaufpreis wird je Gebiet festgelegt. Es werden vom Gemeinderat noch Vergünstigungen für die Eigentümer festgelegt, um es ihnen zu erleichtern, bei Bedarf einen fertigen Bauplatz von der Gemeinde mit einer befristeten Bauverpflichtung zu erwerben. Mit dieser Festlegung will man vermeiden, dass bebaubare Grundstücke von den bisherigen Eigentümern über lange Jahre nicht bebaut werden, denn die Summe aller vorhandenen „Baulücken“ in der Gemeinde wird vom Gesetzgeber bei der Zuteilung von künftigen Bau-Entwicklungsflächen berücksichtigt bzw. abgezogen.
Helmut Hunn
Berichterstatter