Aus dem Gemeinderat vom 14. März 2011
1. Der Erweiterungsbau des Schulgebäudes in Buchheim wird derzeit energetisch
saniert, außerdem wird ein „Treppenhaus“ an die Nordseite als ordentlicher Zugang für
die Bücherei erstellt. Aufgrund dieser grundlegenden Maßnahme ist eine Prüfung auf
Erdbebensicherheit durch einen Baustatiker notwendig geworden. Die Prüfung ist
erfolgt, es müssen zusätzliche Baumaßnahmen in Angriff genommen werden, damit
die Erdbebensicherheit gewährleistet ist. Die entsprechenden Maßnahmen wurden
vom Bauleiter und vom Statiker in der Sitzung vorgestellt, die eingegangenen
Angebote sind geprüft und die Arbeiten konnten nun vom Gemeinderat an die Fa.
Vetter, Stahl- und MetallbauGmbH, Endingen vergeben werden.
2. Für den aus dem Jahr 1962 datierenden Bebauungsplan Scheuermatten-Bürgle in
Buchheim sind die erlassenen Bauvorschriften seit einiger Zeit außer Kraft. Außerdem
ist der Straßen-/Baufluchten- und Gestaltungsplan nicht mehr zeitgemäß. Die
Bebauung des Gebietes ist fast völlig realisiert und Baumaßnahmen durch § 34
BauGesetzbuch abgesichert. Der Gemeinderat konnte deshalb den Bebauungsplan
Scheuermatten-Bürgle aufheben.
3. Die Gaslieferung für die Gemeindegebäude läuft zum Jahresende aus und muss
deshalb neu ausgeschrieben werden. Der Gemeindetag B-W hat den
Mitgliedsgemeinden ein Angebot vorgelegt, wonach sich Gemeinden an einer
„Bündelungsausschreibung“ beteiligen können. Allerdings ist damit verbunden, dass
der Gemeindetag den Auftrag vergibt und nicht mehr die Gemeinde. Diese Tatsache
hat zu Diskussionen im Gemeinderat geführt mit dem Ergebnis, dass auf das Angebot
des Gemeindetages verzichtet wird. Die Verwaltung wird nun auch künftig die
Ausschreibung der Gaslieferung selbst durchführen und der Gemeinderat kann den
Auftrag vergeben.
4. In der Benutzungsordnung für die Kindergärten sind Kündigungsmöglichkeiten
aufgelistet. Bei diesen Formulierungen fehlt eine Kündigungs-Bestimmung für die seit
einiger Zeit neu aufgenommen Kinder unter 3 Jahren, deshalb wurde eine Ergänzung
notwendig. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Formulierung zu, sie wird
als Änderung in die Benutzungsordnung aufgenommen.
5. Aus dem Gemeinderat kam der Wunsch nach einem Informationssystem, das den
Ratsmitgliedern die Möglichkeit gibt, über einen elektronischen Zugang in den
Sitzungs- und Dokumentendienst der Verwaltung zugreifen und damit recherchieren
zu können. Die Verwaltung hat bei den bekannten Softwarefirmen nachgefragt und
Angebote eingeholt. Der Gemeinderat entschied sich nun für das Ratsinformations-
system SD.Net der Fa. Sternberg, Bielefeld.
Helmut Hunn, Berichterstatter