Sitzungsbericht

Aus dem Gemeinderat vom 14. März 2011

1. Der Erweiterungsbau des Schulgebäudes in Buchheim wird derzeit energetisch    
    saniert, außerdem wird ein „Treppenhaus“ an die Nordseite als ordentlicher Zugang für
    die Bücherei erstellt. Aufgrund dieser grundlegenden Maßnahme ist eine Prüfung auf 
    Erdbebensicherheit durch einen Baustatiker notwendig geworden. Die Prüfung ist
    erfolgt, es müssen zusätzliche Baumaßnahmen in Angriff genommen werden, damit
    die Erdbebensicherheit gewährleistet ist. Die entsprechenden Maßnahmen wurden
    vom Bauleiter und vom Statiker in der Sitzung vorgestellt, die eingegangenen
    Angebote sind geprüft und die Arbeiten konnten nun vom Gemeinderat an die Fa.
    Vetter, Stahl- und MetallbauGmbH, Endingen vergeben werden.
2. Für den aus dem Jahr 1962 datierenden Bebauungsplan Scheuermatten-Bürgle in  
    Buchheim sind die erlassenen Bauvorschriften seit einiger Zeit außer Kraft. Außerdem
    ist der Straßen-/Baufluchten- und Gestaltungsplan nicht mehr zeitgemäß. Die
    Bebauung des Gebietes ist fast völlig realisiert und Baumaßnahmen durch § 34
    BauGesetzbuch abgesichert. Der Gemeinderat konnte deshalb den Bebauungsplan
    Scheuermatten-Bürgle aufheben.
3. Die Gaslieferung für die Gemeindegebäude läuft zum Jahresende aus und muss
    deshalb neu ausgeschrieben werden. Der Gemeindetag B-W hat den
    Mitgliedsgemeinden ein Angebot vorgelegt, wonach sich Gemeinden an einer
    „Bündelungsausschreibung“ beteiligen können. Allerdings ist damit verbunden, dass 
    der Gemeindetag den Auftrag vergibt und nicht mehr die Gemeinde. Diese Tatsache
    hat zu Diskussionen im Gemeinderat geführt mit dem Ergebnis, dass auf das Angebot
    des Gemeindetages verzichtet wird. Die Verwaltung wird nun auch künftig die
    Ausschreibung der Gaslieferung selbst durchführen und der Gemeinderat kann den
    Auftrag vergeben.
4. In der Benutzungsordnung für die Kindergärten sind Kündigungsmöglichkeiten
    aufgelistet. Bei diesen Formulierungen fehlt eine Kündigungs-Bestimmung für die seit
    einiger Zeit neu aufgenommen Kinder unter 3 Jahren, deshalb wurde eine Ergänzung
    notwendig. Der Gemeinderat stimmte der vorgeschlagenen Formulierung zu, sie wird
    als Änderung in die Benutzungsordnung aufgenommen.
5. Aus dem Gemeinderat kam der Wunsch nach einem Informationssystem, das den
    Ratsmitgliedern die Möglichkeit gibt, über einen elektronischen Zugang in den
    Sitzungs- und Dokumentendienst der Verwaltung zugreifen und damit recherchieren
    zu können. Die Verwaltung hat bei den bekannten Softwarefirmen nachgefragt und
    Angebote eingeholt. Der Gemeinderat entschied sich nun für das Ratsinformations-
    system SD.Net der Fa. Sternberg, Bielefeld.

Helmut Hunn, Berichterstatter