PRESSEMITTEILUNG 19.05.2009

Aus- und Neubau der Rheintalbahn: Offenlageverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 (Riegel-March)

Gemeinden und Bürgerinitiativen übergeben Regierungspräsident Würtenberger heute rd. 23.000 Einwendungen gegen die Bahnplanungen

Im Anhörungsverfahren für den Planfeststellungsabschnitt 8.1 von Riegel bis March läuft am Mittwoch, den 20.05.2009, die Einwendungsfrist ab. Die Gemeinden Teningen, Reute, March, Vörstetten und Umkirch sowie die Stadt Freiburg haben bereits heute rund 23.000 Einwendungen von Bürgerinnen und Bürgern beim Regierungspräsidium Freiburg abgegeben, die damit die Gelegenheit genutzt haben ihre Forderungen in das Verfahren einzubringen. Eine große Anzahl der Einwender hat bei der Abfassung ihrer Einwendungen auf Mustereinwendungen und Textbausteine zurückgegriffen. Gerade in diesem Abschnitt wurden diese häufig auch als Grundlage für ergänzende Darstellungen zu unterschiedlichsten individuellen Betroffenheiten und Auffassungen verwendet. Die Bürgerinitiativen haben eigens dazu ein entsprechendes Computerprogramm entwickelt. Beachtlich ist auch die erhebliche Anzahl von Einwendungen aus anderen Planfeststellungsabschnitten, zu denen die dort tätigen Bürgerinitiativen als Zeichen der Solidarität aufgerufen haben.

Die Gemeinden haben sich sehr intensiv mit der Planung der Bahn auseinandergesetzt und umfangreiche Stellungnahmen gegen die Bahnplanung abgegeben, welche zum Teil weit mehr als 200 Seiten umfassen und ergänzende Untersuchungen und Gutachten enthalten.

Im Unterschied zu anderen Planfeststellungsabschnitten lehnen die Gemeinden die beantragte Trasse der Bahn hier nicht vollständig ab. Sie verlangen jedoch spürbare Verbesserungen beim vorgelegten Lärmschutzkonzept der Bahn sowie Optimierungen der Trassenführung. Der Bahn wird vorgeworfen, nur im gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen zu planen und dabei die berechtigten Ansprüche der Bürgerinnen und Bürger außer acht zu lassen. Die Verringerung der in den Ursprungsplänen vorgesehenen Lärmschutzwände aufgrund der Aufnahme des so genannten besonders überwachten Gleises (büG) in die offengelegten Pläne, welches bei den Lärmberechnungen mit einem Abschlag von 3 dB(A) berücksichtigt werden kann, wird als Affront gegenüber der Region angesehen. In den im Jahre 2006 vorgelegten Plänen war dieses noch nicht enthalten, die Lärmschutzwände waren entsprechend größer dimensioniert.
Parallel zur Offenlage erfolgte die Anhörung von rund 60 Behörden und sonstigen fachlich betroffenen Stellen. Sie haben ebenfalls in umfangreichen Stellungnahmen auf eine Vielzahl unterschiedlichster Fragestellungen hingewiesen.

Das Regierungspräsidium Freiburg wird jetzt alle vorgetragenen Argumente auswerten. Als nächster Verfahrensschritt steht dann der Erörterungstermin an. Wann er kommt, lässt sich allerdings derzeit wegen der Vielzahl der im Regierungspräsidium zu bearbeitenden Einwendungen und Stellungnahmen noch nicht abschätzen. Insgesamt liegen dem Regierungspräsidium Freiburg zwischenzeitlich knapp 120.000 Einwendungen gegen die Bahnplanung vor. Im Übrigen ist auch das Offenlageverfahren im letzten noch ausstehenden Abschnitt 8.2 (Freiburg-Schallstadt) mit zu berücksichtigen, das ebenfalls die sog. „Güterumfahrung Breisgauer Bucht“ betrifft, und damit ggf. eine übschnittsübergreifende Betrachtung notwendig wird.

Der gerade offengelegte Abschnitt 8.1 hat eine Länge von ca. 11,4 km und erstreckt sich von Riegel, Malterdingen, Teningen, Reute und Vörstetten bis nach March. Im Bereich der nördlichen Planfeststellungsgrenze zum PfA 8.0 sind auch Grundstücke der Stadt Kenzingen auf der Gemarkung Hecklingen betroffen. Die südliche Grenze stellt die Gemarkungsgrenze zwischen der Gemeinde March und der Stadt Freiburg dar. Durch die senkrecht zur Gleisachse verlaufende Planfeststellungsgrenze sind im Süden auch in geringem Umfang Flächen der Stadt Freiburg auf der Gemarkung Hochdorf betroffen.

Für Rückfragen steht Ihnen der zuständige Referent Dieter Kowohl (0761 208-1089) gerne zur Verfügung.

gez. Joachim Müller-Bremberger