Die Gemeinde March macht gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG bekannt, dass der bestehende Vertrag über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die zum Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung im Gemeindegebiet von March (Gaskonzessionsvertrag) gehören, am 31.05.2025 endet.
Inkrafttreten der Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gemäß § 34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich „Rathausstraße / Kapellenweg“
im Ortsteil Neuershausen
im Vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Wiederholte öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. § 34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich
„Rathausstraße / Kapellenweg“
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
Festsetzung der Rechtsverordnung zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen
Das Landratsamt Emmendingen – Untere Wasserbehörde – hat zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des Wasserversorgungsverbandes Mauracherberg und der gemeinsamen Wasserversorgung Teningen/ Emmendingen für die öffentliche Wasserversorgung das bestehende Wasserschutzgebiet gemeinsam neu festgesetzt.
Aufstellungbeschluss und öffentliche Auslegung des Entwurfs zur Satzung über den Einbezug von Außenbereichsflächen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil gem. §34 (4), Satz 1, Nr. 3 BauGB für den Bereich "Rathausstraße/Kapellenweg" im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
der 9. Änderung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften "Lehefeld" im Ortsteil March-Hugstetten im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat ins einer Sitzung vom 11.10.21 die Satzung zur Regelung des Kostenersatzes für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde March beschlossen.
gegen umweltschädliches Verhalten, Belästigung der Allgemeinheit, zum Schutz der Grün- und Erholungsanlagen und über das Anbringen von Hausnummern (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung; kurz: PolVO) erlassen.