Aktuelle Meldung

Erhöhte Waldbrandgefahr durch Reisigfeuer


Reisigfeuer haben bereits in anderen Kommunen im Landkreis zu Feuerwehreinsätzen geführt.

Unter den gegenwärtigen Bedingungen besteht für Reisigfeuer, auch wenn sie von einem in einem nach § 41 Abs. 2  Punkt 1a LWaldG privilegierten Personenkreis angezündet oder unterhalten werden, das Risiko der Herbeiführung einer Brandgefahr. Deshalb bitten wir, gerade unsere Waldbesitzer, vom Verbrennen von Reisig und Holzabfällen abzusehen.