Aufstellungsbeschluss und Beschluss der frühzeitigen Beteiligung
29.07.2020
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 20.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.