Aktuelle Meldung

Inzidenzabhängige Regelungen der CoronaVO


Der Bund und die Länder haben sich bei ihrem Treffen am 3. März auf stufenweise inzidenzabhängige Lockerungen geeinigt. Diese sehen zum 8. März Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen vor. Fällt in einem Landkreis oder Stadtkreis die 7-Tage-Inzidenz stabil (also mindestens fünf Tage in Folge) unter 50, treten hier weitere Lockerungen in Kraft. In Landkreisen und Stadtkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten automatisch mit der sogenannten „Notbremse“ wieder Verschärfungen in Kraft. (www.baden-wuerttemberg.de)
 
Ob ein Stadt- oder Landkreis die Kriterien für einen Lockerungsschritt oder für eine Verschärfung erfüllt, entscheidet nach Prüfung das Gesundheitsamt vor Ort.
 
Vorsorglich möchte das Landratsamt darauf hinweisen, dass die mit der Feststellung verbundenen Rechtswirkungen wie Öffnungsschritte, für den gesamten Landkreis eintreten. Eine Feststellung einer gemeindescharfen Inzidenz erfolgt nicht.
Das Landratsamt ist gerade damit befasst, eine Seite auf ihrer Homepage aufzubauen, auf der sich die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises darüber informieren können, welcher Inzidenzwert vorliegt und welche Regelungen angesichts dessen aktuell gelten.
Auf unserer Homepage werden wir Sie darüber informieren, sobald diese Seite online geschaltet ist.


Gemeinsame Presseinformation der Stadt Freiburg und der Landkreise Breisgau-Hochschwarzwald und Emmendingen