Aktuelle Meldung

Feststellung des Unterschreitens des Inzidenzwertes von 50 im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald


Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald – Gesundheitsamt – stellt deshalb aufgrund von § 20 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung der Landesregierung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung - CoronaVO) vom 27. März 2021 in der ab 3. Mai 2021 gültigen Fassung für das Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald das Unterschreiten des Inzidenzwertes von 50 seit fünf Tagen in Folge fest.

Die damit verbundenen Rechtswirkungen des § 20 Abs. 3 Satz 2 CoronaVO treten nach § 20 Absatz 8 CoronaVO am übernächsten Tag nach der ortsüblichen Bekanntmachung ein, also am Freitag, 7. Mai 2021.

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