Aktuelle Meldung

Quarantänebescheinigungen für Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige


Bis September hatten alle in March wohnenden Quarantänepflichtigen von Amts wegen eine Bescheinigung über die Absonderung erhalten. Künftig wird dies bei Kontaktpersonen nur noch auf Antrag ausgestellt.

Grund ist, dass Kontaktpersonen und Haushaltsangehörige die Quarantäne ab dem fünften Tag mit einem negativen PCR-Test oder ab dem siebten Tag mit einem negativen Schnelltest selbst beenden können. Dadurch variert die Dauer der Quaratänen, so dass die Behörden keine automatisierten Bescheinigungen mehr ausstellen können.

Die Ausstellung für Infizierte erfolgt immer noch automatisch.

Künftiges Vorgehen:

Sollten Sie, aufgrund der Eigenschaft als Haushaltsangehöriger oder enge Kontaktperson, eine offizielle Quarantäne durch das Gesundheitsamt angeordnet bekommen und Sie benötigen für Ihren Arbeitgeber eine Bescheinigung so müssen Sie künftig einen schriftlichen Antrag stellen. Dieser kann formlos per Mail (saskia.boehmke(at)march.de) gestellt werden. Darin müssen folgende Daten enthalten sein:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Geburtsdatum
  • Adresse
  • Haben Sie die Quarantäne vorzeitig beendet?
  • Wenn ja: Haben Sie einen PCR oder Schnelltest durchgeführt und wann haben Sie das Ergebnis erhalten?

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aufgrund telefonischer Anfragen keine Bescheinigung ausstellen können.

Vielen Dank.

Ihr Ordnungsamt March