Aktuelle Meldung

Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald - Gesundheitsamt


1.         Im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald besteht während der Geltung der Maßnahmen der Alarmstufe II im Sinne von § 1 Abs. 2 Nummer 4 CoronaVO eine seit zwei aufeinanderfolgenden Tagen bestehende Anzahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) von mindestens 500 Neuinfektionen.
2.         Aufgrund dieser Feststellung gelten mit Wirkung vom 16. Januar 2022 die Maßnahmen des § 17a Absatz 2 CoronaVO.

Die Feststellungen wurde soeben im Internet unter der Adresse des Landratsamtes Breisgau-Hochschwarzwald (www.breisgau-hochschwarzwald.de) unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ bekanntgemacht. Als Tag der Bekanntmachung gilt der Tag der Bereitstellung im Internet.

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