Aktuelle Meldung

Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 Satz 1 EnWG über das Auslaufen des Konzessionsvertrags
über die Nutzung öffentlicher Verkehrswege zum Bau und Betrieb von Leitungen für die Gasversorgung im Gemeindegebiet der Gemeinde March (Gaskonzessionsvertrag)


Qualifizierte Unternehmen, die am Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages im Sinne des § 46 Abs. 2 Satz 1 EnWG mit der Gemeinde March interessiert sind, werden gebeten, bis zum

31.08.2023, 12.00 Uhr (MESZ)

schriftlich und in deutscher Sprache ihr Interesse bei

Bürgermeisteramt March, Herrn Bürgermeister Helmut Mursa, Am Felsenkeller 2-4, 79232 March

anzuzeigen. Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Eingang bei der Gemeinde March.

Diejenigen Informationen über die technische und wirtschaftliche Situation des Netzes, die für eine Bewertung des Netzes im Rahmen einer Bewerbung um den Abschluss eines neuen Gaskonzessionsvertrages erforderlich sind (Netzdaten i.S. d. § 46 Abs. 2 S. 4 EnWG), werden von der Gemeinde nach Ablauf der Frist auf Anforderung bei oben genanntem Ansprechpartner unter oben genannter Anschrift zur Verfügung gestellt. Voraussetzung hierfür ist die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung, die ebenfalls unter der angegebenen Anschrift angefordert werden kann.

Sofern mehrere Unternehmen ihr Interesse bekunden, wird die Gemeinde nach Ablauf der vorgenannten Frist alle Interessenten, deren Interessenbekundung fristgemäß eingegangen ist, mittels Verfahrensbrief über den Ablauf des transparenten und diskriminierungsfreien Verfahrens informieren.

Die Gemeinde behält sich vor, das Verfahren bei einer Änderung der rechtlichen Vorgaben auf der Grundlage des geänderten Rechtsrahmens fortzuführen.

March, den 05.05.2023

Helmut Mursa
Bürgermeister