Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher haben wir die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst.
Am 10. September 2020 wird pünktlich um 11.00 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, sozialen Medien, der Warn-App NINA, Sirenen, Lautsprecherwagen sowie auch digitalen Werbetafeln durchgeführt.
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 20.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Um geeignete Strategien und Maßnahmenfelder für eine nachhaltige, klima-freundliche und effiziente Energieversorgung bewerten zu können, hat die Gemeinde March eine Energiepotenzialanalyse erstellen lassen.
Seit dem 06. Mai sind die Kinderspielplätze wieder geöffnet. Jedoch gilt es auch hier weiterhin, möglichst Abstand zu halten und die geltenden Hygienevorschriften zu beachten. Aus diesem Grund dürfen sich immer maximal 10 Kinder auf einen Spielplatz aufhalten.
Die geltenden Regeln für die Nutzung der Spielplätze finden Sie auf der Informationsseite des Rathauses