Das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Gesundheitsamt) stellt fest, dass im Gebiet des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald die 7-Tage-Inzidenz von 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner seit dem 29. Juli 2021 und somit an fünf aufeinander folgenden Tagen überschritten wurde. Ab dem 3. August 2021 gilt nun die Inzidenzstufe 2.
Seit dem 17.03.2021 bot der DRK March allen Marcher*innen an zwei Tagen in der Woche die Möglichkeit, sich kostenlos auf das Corona-Virus testen zu lassen. Für dieses große ehrenamtliche Engagement möchten wir uns an dieser Stelle herzlich bedanken.
Im Rahmen der Änderung der Corona-Verordnung hat sich die Landesregierung auf eine gemeinsame Linie zur Öffnung in verschiedenen Bereichen verständigt.
Nach der Entscheidung des Kultusministeriums Baden-Württemberg, die Schulen weiterhin geschlossen zu halten, fahren auch die Regionalbusse im RVF-Gebiet in den kommenden Wochen nach Ferienfahrplan.
Im Hinblick auf den Einbruch der kalten Jahreszeit möchten wir die Bevölkerung auf die Reinigungs-und Steupflicht von Gehwegen und sonstigen Straßenflächen hinweisen.
Ab dem 19. Oktober gilt in Baden-Württemberg die 3. Pandemiestufe. Daher haben wir die Corona-Verordnung des Landes an das neue stark steigende Infektionsgeschehen angepasst.
Am 10. September 2020 wird pünktlich um 11.00 Uhr erstmals seit der Wiedervereinigung ein bundesweiter Probealarm mit allen vorhandenen Warnmöglichkeiten, wie Radio, Fernsehen, sozialen Medien, der Warn-App NINA, Sirenen, Lautsprecherwagen sowie auch digitalen Werbetafeln durchgeführt.
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 06.07.2020 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs.1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ aufzustellen.
Der Gemeinderat der Gemeinde March hat am 20.07.2020 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf des Bebauungsplanes „Änderung mit Neufassung Gewerbegebiet Neufeld“ und den Vorentwurf der zusammen mit ihm aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Um geeignete Strategien und Maßnahmenfelder für eine nachhaltige, klima-freundliche und effiziente Energieversorgung bewerten zu können, hat die Gemeinde March eine Energiepotenzialanalyse erstellen lassen.