Unsere Landrätin Dorothea Störr-Ritter hat sich in einem Brief an die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald gewandt. Es kann auf der Homepage der Gemeinde heruntergeladen werden.
das mit der Allgemeinverfügung heute ausgesprochene Betretungsverbot bedeutet erhebliche Einschränkungen für das öffentliche und private Leben. Bitte beachten Sie, dass der Aufenthalt im Freien (egal ob auf Straßen, Gehwegen, Parks oder Plätzen) nur noch unter wenigen Ausnahmen gestattet ist...
Die Spielplätze bleiben bis auf Weiteres gesperrt.
Die Gemeinde March unterstützt damit alle Maßnahmen der Gesundheitsvorsorge zur Reduzierung von Neuinfektionen
durch das Corona-Virus. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Um das Risiko einer Ansteckung von Personen und die Verbreitung des Virus zu vermindern, folgt die Gemeinde March den Empfehlungen der zuständigen Behörden, u.a. soziale Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Aus diesem Grund werden in March ab Montag, 16.03.2020, alle öffentlichen Einrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen.
Weitere Informationen erhhalten Sie auf unserer Informationsseite unter www.march.de/corona.
Entsprechend der Vorgaben des Landes wird in der Gemeinde March eine Notbetreuung eingerichtet. Diese kann ausschließlich von Personen in sogenannten systemkritischen Berufen in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen und das Anmeldefomular für die Notbetreuung erhalten Sie unter www.march.de/corona
Der Landtag hat am 13.03.2020 in einer Sondersitzung beschlossen, dass im Rahmen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung und zur Verlangsamung der Verbreitung der Infektionskette des Corona Virus alle Schulen und Kindertagesstätten ab Dienstag, 17.03.2020 geschlossen bleiben.
Zum Schutz der Bevölkerung und zur Eindämmung der Inketionskette erlässt die Gemeinde March eine Allgemeinverfügung, durch die Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen in geschlossenen Räumen untersagt werden.