Heizkostenzuschuss
online beantragen

Worum geht es?

Ab dem 8. Mai 2023 können private Haushalte in Baden-Württemberg, die mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle bzw. Koks heizen und im Zeitraum von Januar bis Dezember 2022 eine Verdopplung der Kosten im Vergleich zu den Referenzpreisen (siehe unten) von 2021 hatten, rückwirkend eine Härtefallhilfe beantragen. Die Anträge können über ein Online-Portal gestellt werden, das ab dem 8. Mai 2023 verfügbar ist. Mieter, die über eine Zentralheizung versorgt werden, sind nicht antragsberechtigt. Hier muss der Vermieter für sie aktiv werden. Der Heizkostenzuschuss ist nicht zu verwechseln mit den Härtefallhilfen „Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg“ oder dem Heizkostenzuschuss II.

Die Referenzpreise für die einzelnen Energieträger lauten wie folgt:

  • Heizöl: 71 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Flüssiggas: 57 Cent/Liter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzpellets: 24 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzhackschnitzel: 11 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Holzbriketts: 28 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)
  • Scheitholz: 85 Euro/Raummeter (inklusive Umsatzsteuer)
  • Kohle/Koks: 36 Cent/Kilogramm (inklusive Umsatzsteuer)

So geht´s

Wir zeigen Ihnen, wie Sie den Heizkostenzuschuss für 2022 für Baden-Württemberg online beantragen.

Diese Formulare braucht man: Zunächst einmal sollten Sie sichergehen, dass Sie die notwendigen Nachweise haben. Für den Antrag auf den Heizkostenzuschuss benötigen Sie die folgenden Unterlagen:

  • Den aktuellen Feuerstättenbescheid
  • Jede Rechnung
  • Kontoauszüge, auf denen die Bezahlung der Rechnung nachvollziehbar ist, alternativ Kreditkartenabrechnungen/Quittungen
  • Bestellnachweis, falls die Lieferung nach dem 01.12.2022 war
  • Vor- und Rückseite Ihres Personalausweises, sowie Selfie (fotografisches Selbstporträt) mit Vorderseite des Personalausweises (für Privatpersonen)
  • Wohnungseigentümergemeinschaften benötigen ihre Teilungserklärung, einen Nachweis über die Vertretungsbefugnis sowie im Falle der Vertretung durch eine Verwaltungsgesellschaft einen Nachweis für diese (bspw. Handelsregisterauszug)

Hinweis: Die Belege müssen im PDF-Format vorliegen. Alternativ können Sie den Antrag auf einem Gerät (Smartphone, Tablet) stellen, das über eine Kamera verfügt und die Dokumente abfotografieren.

Antrag online ausfüllen: So geht's

Rufen Sie die Webseite https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/ auf.

Prüfen Sie mit dem Brennstoffhilfe-Rechner, ob Sie antragsberechtigt sind. Falls ja, können Sie direkt im Anschluss den Antrag auf einen Heizkostenzuschuss stellen.

Der Antrag sollte lediglich 10 bis 15 Minuten dauern. Die Bearbeitungsdauer liegt schätzungsweise bei 6 Wochen. Der Antrag kann bis zum 20. Oktober 2023 gestellt werden.

Hinweis: Der Antrag muss für jedes Gebäude einzeln gestellt werden, falls Sie Besitzer mehrerer Immobilien sind.

Wie hoch ist die Erstattung?

Die Höhe der Erstattung kann variieren. Ob Sie eine Erstattung erhalten und wie hoch diese wahrscheinlich ausfällt, können Sie mit dem Brennstoffhilfe-Rechner ermitteln. Es gibt jedoch sowohl eine Unter- als auch eine Obergrenze für Auszahlungen. So können Haushalte erst ab einem Erstattungsbetrag von 100 Euro eine Auszahlung erhalten. Der Maximalbetrag liegt bei 2.000 Euro pro Haushalt.

Das Umweltministerium hat zudem für die Bürgerinnen und Bürger des Landes eine Telefon-Hotline eingerichtet unter 0711 126-1600. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind erreichbar von Montag bis Freitag zwischen 9 und 17 Uhr.

Weitere Informationen finden Sie auch unter:

https://um.baden-wuerttemberg.de/de/energie/versorgungssicherheit/energieversorgung-in-deutschland/haertefallfonds-fuer-privathaushalte/faq-zu-haertefallhilfen-fuer-privathaushalte