Japankäfer-Befall in der Region – Pufferzone in Teilen Hugstetten eingerichtet

In Freiburg wurden in der Nähe des Güterbahnhofs seit Anfang Juli insgesamt 21 Japankäfer ((Popillia japonica Newman) gefangen. Der Japankäfer gilt als besonders gefährlicher Schädling, der erhebliche Schäden an über 400 Wirtspflanzen verursacht. Der Japankäfer wurde daher von der EU als sogenannter prioritärer Unionsquarantäneschädling eingestuft, dessen Ansiedlung und Ausbreitung unbedingt verhindert oder eingedämmt werden muss.

Gerade für die Landwirtschaft, den Weinbau und die heimische Vegetation ist dieser Käfer sehr schädlich.

Um die Ausbreitung zu verhindern, werden derzeit verschiedene Maßnahmen im Umfeld der Fundorte festgelegt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung durch den Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald tritt am 31.07.2025 in Kraft.

Ausgehend von den veröffentlichten Befallszonen wurden zwei Zonen (Befallszone 1 km um Fundorte und Pufferzone 5 km um die Befallszone) definiert in denen bestimmte Maßnahmen gelten sollen. Eine Teilfläche der Ortschaft Hugstetten fällt in das abgegrenzte Gebiet der Pufferzone. Hier gelten nun spezielle Regelungen.

Eine interaktive Karte finden Sie hier: https://experience.arcgis.com/experience/3caac70bb1c64691a21a50e2002de9a6

Pufferzone (gelber Bereich)

  • Grünschnitt, Laub und sonstige Pflanzenreste dürfen vom 1. Juni bis 30. September nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden, es sei denn, sie wurden zuvor auf eine Größe von maximal fünf Zentimeter gehäckselt. Bitte lagern Sie bis dahin den Grünschnitt zu Hause, wenn er nicht gehäckselt werden kann.
  • Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat dürfen die Zone nur dann verlassen oder in Verkehr gebracht werden, wenn bestimmte Auflagen erfüllt sind, die in der Allgemeinverfügung erläutert sind. Dazu gehören Herkunftsnachweise und Kontrollen auf Befall.
  • Der Abtransport der obersten 30 Zentimeter Bodenoberfläche aus der Pufferzone ist verboten. Ausnahmen können auf Antrag beim Fachbereich Landwirtschaft genehmigt werden.
  • Grünabfälle mit Ästen oder Wurzeln können weiterhin grundsätzlich über die Biotonne entsorgt werden, da die Bioabfälle gleich im Sammelfahrzeug verpresst werden und über eine abgedichtete Entladeschleuse direkt in die Vergärungsanlage gelangen.
  • Betriebe, die mit Pflanzen umgehen, sind verpflichtet, ihre Produktionsflächen und Bestände regelmäßig im Umkreis von 100 Metern zu kontrollieren und müssen Funde dem Fachbereich Landwirtschaft des Landratsamts melden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Landratsamtes:

https://www.breisgau-hochschwarzwald.de/pb/3215479.html