Dienstleistung

Eheschließung

Zur Anmeldung der Eheschließung werden im Normalfall (beide ledig, volljährig und deutsch) je eine aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister benötigt, weiter ein Wohnsitznachweis und den Personalausweis oder Reisepass.

Personen, die bereits schon einmal verheiratet waren, legen einen Nachweis über die vorangegangene Ehe und deren Auflösung vor.
(Aktuelle beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister mit Scheidungsvermerk)

Bei Auslandsbeteiligung ergeben sich im Einzelfall besondere Erfordernisse, da das ausländische Recht mitbeachtet werden muss.
Hierüber erhalten Sie Auskunft beim Standesamt.

Für fremdsprachige Urkunden sind grundsätzlich lückenlose Übersetzungen in die deutsche Sprache – gefertigt von einem in Deutschland öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer – vorzulegen.

Trautermine:
Bei uns gibt es keine bestimmte Trautage. Informationen zu den Zeiten erhalten Sie direkt bei uns.
Brautpaare, welche nicht in March wohnhaft sind, werden nur während der Öffnungszeiten getraut. Weitere Informationen erhalten Sie auf Nachfrage.

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Mitarbeiter
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Kosten/Leistung

Gebühren:

Die Gebühr beträgt 65,00 Euro, wenn ausländisches Recht beachtet werden muss 110,00 Euro.
Für Trauungen außerhalb der Dienstzeit und am Samstag muss eine zusätzliche Gebühr von 110,00 Euro erhoben werden.
Für die Trauung im Freien wird eine weitere Gebühr von 100,00 Euro fällig.

Die Anmeldung der Eheschließung ist 6 Monate gültig.

Die Gebühr für eine Personenstandsurkunde beträgt 20,00 Euro.

Zusätzliche Gebühren sind im Einzelfall möglich.

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Zugehörigkeit zu