Dienstleistung

Abwasserbeiträge

Anschlussbeiträge können für Teile einer Einrichtung erhoben werden, wenn diese Teile nutzbar sind.
Zur teilweisen Deckung der Kosten für den Ausbau öffentlicher Einrichtungen können Anschlussbeiträge auch von Grundstückseigentümern erhoben werden, für deren Grundstücke eine Beitragsschuld bereits entstanden ist oder deren Grundstücke beitragsfrei angeschlossen worden sind, sofern ihnen durch den Ausbau neue, nicht nur vorübergehende Vorteile geboten werden. Der Ausbau umfasst die Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von Einrichtungen oder beitragsrechtlich verselbständigten Teileinrichtungen.

Die Gemeinde March erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Abwasseranlagen einen Abwasserbeitrag. Aktueller Beitrag siehe hier.

Die Gemeinde March erhebt zur teilweisen Deckung ihres Aufwands für die Anschaffung, Herstellung und den Ausbau der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen einen Wasserversorgungsbeitrag. Aktueller Beitrag siehe hier.

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