Bodenrichtwerte
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Hierzu ist erforderlich, dass Sie ein "berechtigtes Interesse" belegen, also dass Sie z.B. Eigentümer, Erbe oder Käufer sind.
Schriftliche Bodenrichtwertbestätigungen können Sie gegen Gebühr erhalten. Wenden Sie sich bitte direkt an www.muellheim.de/gutachterausschuss