Gaststättenerlaubnis beantragen
- Führungszeugnis (Belegart 0), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9), bei Ihrer Wohnsitzgemeinde zu beantragen
- Kopie des Pachtvertrages
- Unterrichtungsnachweis der Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz oder Gesundheitszeugnis (vom Gesundheitsamt)
Zum Betrieb einer Gaststätte ist eine Gewerbeanmeldung notwendig.
Die Gebühr der Gaststättenerlaubnis richtet sich nach der zur Verfügung stehenden Schankfläche. Hinzu kommen Gebühren für folgende erforderliche Unterlagen zur Entscheidung über den Antrag:
- Führungszeugnis (Belegart 0): 13,00 €
- Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9): 13,00 €