Sondernutzung an Straßen
„Sondernutzung“ ist der Gebrauch einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus und bedarf in der Regel einer Erlaubnis.
- Eine Sondernutzung, die einer Erlaubnis bedarf, ist u.a. das Aufstellen von Plakaten, Info-Ständen u.ä. auf öffentlichen Verkehrsflächen (zuständig: Frau Böhmke, Ordnungsamt).
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Baustelleneinrichtungen (Gerüst, Kräne, Baumaschinen, Container, Absperrungen von Gehwegen usw.)
Eine Sondernutzung nach Nr. 2 ist bei Herrn Utz, Bauamt, anzuzeigen.
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Ordnungsamt
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Bauamtsleiter