Dienstleistung

Grundstücksbewertung

Zur Bearbeitung sind erforderlich:

1) Schriftlicher Antrag ( Antrag formlos stellen)

2) Grundbuchauszug

3) Einverständniserklärung des Eigentümers, falls der Antragsteller nicht Eigentümer ist.

4) Ggf. anderweitiger Nachweis über die Antragsberechtigung (Erbnachweis, etc.)

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Mitarbeiter
  • Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Verkehrswertermittlung wird bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingereicht.

Gutachten können u.a. beantragt werden für bebaute Grundstücke (Einfamilienhäuser, Geschäftshäuser, Geschäfts-/Wohngrundstücke), für Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, unbebaute Grundstücke (Bauplätze, Rohbauland, Bauerwartungsland, landwirtschaftliche Grundstücke).

Bewertet werden können ebenso Rechte oder Belastungen an Grundstücken, wie z. B. Nießbrauchsrechte, Wohnrechte, etc.

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Kosten/Leistung

Die Gebühren richten sich nach der Gebührensatzung.

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Zugehörigkeit zu
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