Dienstleistung

Vergnügungssteuer

Die Vergnügungssteuer ist eine der kleinen, örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern, die eine Gemeinde durch eigenes Satzungsrecht ausgestalten kann. Sie dient zum einen natürlich der Einnahmeerzielung, ein gewisser lenkender Charakter dieser Steuer ist jedoch zwischenzeitlich durchaus zu erkennen und auch zulässig. So kann und darf mit dieser Steuer eine gewisse Eindämmung bestimmter Aktivitäten verbunden sein.

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Mitarbeiter
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Verfahrensablauf

Die Aufstellung von Spielgeräten ist durch den Geräteaufsteller unmittelbar nach Aufstellung bei der Gemeinde March anzuzeigen.


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Kosten/Leistung
Die Vergnügungssteuer finden Sie unter der Rubrik Gebühren/Finanzen.
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Zugehörigkeit zu