Bauvoranfrageverfahren
Die Frage, ob und wann auf einem bestehenden Baugrundstück gebaut werden darf, läßt sich am besten durch eine Bauvoranfrage klären. In diesem Verfahren können Sie bereits vorab und ohne großen Aufwand auch Detailfragen zu Ihrem Bauvorhaben klären lassen.
Der förmliche Bauvorbescheid ist rechtsverbindlich wie eine Baugenehmigung. Der Bescheid ist 3 Jahre gültig.
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Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
Dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides sind die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen - bitte konkret formulieren - erforderlich sind.
Erforderliche Unterlagen:
- Antrag auf Bauvoranfrage
- Lageplan
- Baubeschreibung
- Vorentwurfspläne