Dienstleistung

Entwässerungsgenehmigung

Die Herstellung oder die Änderung von Grundstücksentwässerungsanlagen und der Anschluss an die öffentliche Kanalisation bedarf einer Genehmigung nach § 3 der Abwassersatzung der Gemeinde March vom 29.11.2004

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Verfahrensablauf

Das Genehmigungsverfahren führt die Gemeinde March durch.

Die technische Beratung und Prüfung, sowie Abnahme erfolgt durch das Bauamt der Gemeinde March.

Aus dem Antrag müssen Art, Zusammensetzung und Menge der anfallenden Abwässer, die vorgesehene Behandlung der Abwässer und die Bemessung der Anlagen ersichtlich sein.

Außerdem sind dem Antrag folgende Unterlagen in 3-facher Ausfertigung beizufügen:

  • Lageplan im Maßstab 1:500
  • mit Einzeichnung sämtlicher auf dem Grundstück bestehender Gebäude, der Straße, der Schmutz- und Regenwasseranschlussleitungen, der vor dem Grundstück liegenden Straßenkanälen und der vorhandenen weiteren Entwässerungsanlagen, Abscheider, Kleinkläranlagen, geschlossenen Gruben, Brunnen, usw.
  • Grundrisse der Geschosse
  • Geschosse der einzelnen anzuschließenden Gebäude im Maßstab 1:100, mit Einzeichnung der anzuschließenden Entwässerungsteile, der Dachableitung und aller Entwässerungsleitungen unter Angabe des Materials, der lichten Weite und der Absperrschieber oder Rückstauverschlüsse.
  • Systemschnitte der zu entwässernden Gebäudeteile im
  • Maßstab 1:100 in der Richtung der Hauptleitung mit Angabe der Hauptleitungen und der Fallrohre, der Dimensionen und der Gefällverhältnisse, der Höhenanlage der Entwässerungsanlage und des Straßenkanals einschließlich Schächte, bezogen auf Normalnull.
  • Zur Berechnung des Niederschlagswassers sind nach § 40
  • Abs. 6 der Abwassersatzungder Gemeinde March die überbauten und darüber hinaus befestigten (versiegelten) Teilflächen, ihre Versiegelungsart sowie Art und Umfang vorhandener Versickerungsanlagen, Niederschlagswassernutzungsanlagen und Retentionszisternen anzuzeigen. Bei Neu-, Um- oder Erweiterungsbauten, für die ein Entwässerungsantrag bei der Gemeinde einzureichen ist, muss (vom Planungsbüro) gleichzeitig die Berechnung der versiegelten Fläche mit vorgelegt werden. Diese Berechnung ist in zweifacher Ausfertigung mit zeichnerischer Darstellung der Flächenzuordnung und deren Entwässerung einzureichen.

Die zur Anfertigung der Pläne erforderlichen Angaben (Höhenlage des Straßenkanals einschließlich Schächte, Lage der Anschlussstelle) können bei der Gemeinde March erhoben werden oder, müssen, wenn nicht vorhanden, vor Ort durch den Antragsteller bzw. dessen Planer aufgemessen werden.

Antragsformulare für Entwässerung sind durch den Architekten zu beschaffen.

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Kosten/Leistung

Die Verwaltungsgebühr liegt zwischen 2,50 € und 500,00 €.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu
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