Bauabnahmen und Baukontrollen
Die errichteten Gebäude und sonstigen baulichen Anlagen sind in der Regel nach Abschluss bestimmter Arbeiten einer Rohbau- oder Schlußabnahme durch die Bauaufsichtsbehörde, das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald, zu unterziehen.
Außerdem werden Ihre bewilligten Bauvorhaben generell auf die Einhaltung der Baugenehmigung sowie der genehmigten Baupläne hin stichprobenartig kontrolliert.
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Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
Die erforderlichen Bauabnahmen beantragen Sie bitte mit den der Baugenehmigung beigefügten Abnahme-Karten.
Natürlich können Sie auch beim zuständigen Sachbearbeiter telefonisch die jeweilige Abnahme vereinbaren.
Die Gebühren für die Bauüberwachung und Bauabnahmen sind in der Baugenehmigungsgebühr enthalten.