Dienstleistung

Flächennutzungsplan

Der Flächennutzungsplan ist der Grundlagenplan der gemeindlichen Entwicklung.Die Bearbeitung erfolgte im Maßstab 1 : 5000. Als sogenannter vorbereitender Bauleitplan hat er bindende Rechtskraft.Der FNP ist Teil des Städtebaurechtes auf der Grundlage des Baugesetzbuches.Er umfasst einen Entwicklungszeitraum von 10 – 15 Jahren.

In ihm werden die beabsichtigten baulichen und sonstigen Entwicklungsflächen dargestellt.
Dies sind unter anderem:
-Die Art der baulichen Nutzung (Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen,
gewerbliche Bauflächen und Sonderbauflächen)
-Flächen für den Gemeinbedarf
-Flächen für den überörtlichen Verkehr / örtliche Hauptverkehrszüge
-Hauptversorgungs- und Hauptwasserleitungen
-Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft
-Aufschüttungs- und Abgrabungsflächen, Flächen für die Gewinnung von Bodenschätzen
-Flächen für die Land- und Forstwirtschaft
-Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege / Entwicklung der Landschaft
-Stadterhaltung, Denkmalschutz / Sanierungsmaßnahmen
-Richtfunkstrecken mit Einschränkung der baulichen Höhenentwicklung
-Die Grenze des Geltungsbereiches und andere

Der FNP soll eine geordnete Entwicklung und eine dem Wohl der Allgemeinheit entsprechende, sozialgerechte Bodenordnung gewährleisten und dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln.

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Mitarbeiter
  • Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
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