Dienstleistung

Elektronisches Grundbuch (EGB)

Die Landesregierung hat am 20. April 1998 beschlossen, das Elektronische Grundbuch bis Ende 2018 flächendeckend in Baden-Württemberg einzuführen. Diese Einführung des Elektronischen Grundbuchs soll die papierlose Führung von Grundbüchern ermöglichen. Die Grundbuchdaten werden elektronisch unterschrieben und in einer Datenbank abgelegt. Die Daten können - auch von externen Stellen - über Internet abgerufen werden.

Daher werden die, mit der vom Land bereitgestellten Software FOLIA/EGB, erfassten Daten noch bei den einzelnen Grundbuchämtern vorgehalten und gesichert. Zugriffsmöglichkeiten von außen durch andere Behörden per Fernabfrage oder auch durch Bürger oder Großkunden wie Banken und Bausparkassen sind deshalb größtenteils noch nicht möglich. Für March ist eine informelle Abfrage ab Januar 2010 möglich.

Beim Grundbuchamt March arbeiten wir seit dem 1. Juli 2000 mit der Software FOLIA und seit 18. Oktober 2001 mit FOLIA/EGB, also dem elektronischen Grundbuch. Die Neu- oder Ersterfassung aller Grundbuchdaten ist seit dem 31.12.2009 abgeschlossen und kann damit zu 100% genutzt werden.

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