Dienstleistung

Übergabevertrag, notarieller

Übergabeverträge beinhalten in der Regel die Zuwendung von Grundbesitz oder auch anderem Vermögen durch Eltern an Abkömmlinge im Wege der vorweggenommenen Erbfolge. Die Gründe für eine solche Vermögensübergabe zu Lebzeiten können persönlich-familiärer, wirtschaftlicher oder steuerlicher Natur sein. Dabei werden je nach Sachlage Vorbehalte und Gegenleistungen zugunsten der Übergeber zu deren wirtschaftlicher und persönlicher Alterssicherung sowie Gleichstellungsleistungen zugunsten anderer Abkömmlinge (Geschwister) vereinbart, ggf. auch Auflagen gemacht.

Der Übergabevertrag bedarf zwingend der notariellen Beurkundung. Dieser Beurkundungszwang zielt auf den umfassenden Schutz der Beteiligten: Sein Zweck besteht darin, alle Beteiligten, also Eltern und deren Kinder, umfassend zu informieren sowie sachkundige und unparteiische Beratung durch den Notar zu gewähren.

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Verfahrensablauf

Termine zur Beurkundung eines Grundstückskaufvertrages vereinbaren Sie bei einem Notar Ihrer Wahl. Für die Gemeinde March ist das Notariat 8, Herr Notar Dr. Florian Pulkowski, Freiburg i.Br. zuständig. Hier können Sie unter Telefon-Nr. 0761-2115-181 Termine vereinbaren.

Die Mitarbeiter des Grundbuchamtes unterstützen Sie gerne durch Gespräche in der Vorbereitung, helfen Ihnen bei der Terminabsprache mit dem Notariat und bereiten die Unterlagen zum Vertrag mit Ihnen zusammen vor. Rufen Sie uns an und vereinbaren einen Termin.

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Kosten/Leistung

Das Notariat erhebt Gebühren nach der Kostenordnung; Grundlage ist der Geschäftswert. Genaue Informationen erhalten Sie direkt über das Notariat oder Grundbuchamt.