Dienstleistung

Sterbefall

Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.

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Mitarbeiter
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Formular & Online-Prozess
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Verfahrensablauf

Zur Anzeige mitgebracht werden sollen:

  • die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
  • bei nicht verheirateten Personen eine begl. Abschrift des Geburtsregisters
  • bei verheirateten Personen zusätzlich eine Eheurkunde
  • bei verwitweten oder geschiedenen Personen eine Eheurkunde mit Nachweis der Auflösung der Ehe evtl. durch Sterbeurkunde bzw. Scheidungsurteil.
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Kosten/Leistung

Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 20,00 €.

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Satzung
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Zugehörigkeit zu