Sterbefall
Der Tod eines Menschen muss dem Standesbeamten spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
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Standesamt
Zur Anzeige mitgebracht werden sollen:
- die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung
- bei nicht verheirateten Personen eine begl. Abschrift des Geburtsregisters
- bei verheirateten Personen zusätzlich eine Eheurkunde
- bei verwitweten oder geschiedenen Personen eine Eheurkunde mit Nachweis der Auflösung der Ehe evtl. durch Sterbeurkunde bzw. Scheidungsurteil.
Die Gebühr für eine Sterbeurkunde beträgt 12,00 €.