Dienstleistung

Namensrechtliche Erklärungen

Aufgrund familienrechtlicher Vorschriften können namensrechtliche Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden. Dies wäre zum Beispiel:
Namenserteilung, Erklärungen zum Namen in der Ehe, Voranstellen oder Anfügen zum Ehenamen, Widerruf und weiteres.

^
Mitarbeiter
^
Kosten/Leistung

Die Gebühr für die Beurkundung von Namenserklärungen beträgt 40,00 €.

^
Zugehörigkeit zu