Namensrechtliche Erklärungen
Aufgrund familienrechtlicher Vorschriften können namensrechtliche Erklärungen beim Standesamt abgegeben werden. Dies wäre zum Beispiel:
Namenserteilung, Erklärungen zum Namen in der Ehe, Voranstellen oder Anfügen zum Ehenamen, Widerruf und weiteres.
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Standesamt
Die Gebühr für die Beurkundung von Namenserklärungen beträgt 25,00 €.