Landesfamilienpass
Einen Landesfamilienpass erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern, die mit ihren Eltern zusammenleben.
- Alleinerziehende, die mit mindestens eimem kindergeldberechtigten Kind zusammmenleben.
- Familien mit einem kindergeldberechtigten schwerbehinderten Kind mit mindesten 50 Prozent Erwerbsminderung.
Der Landesfamilienpass muss nur einmal beantragt werden und ist , solange die Voraus-setzungen erfüllt sind, gültig. Die Gutscheinhefte werden jährlich ausgegeben. Sie erhalten die Gutscheinhefte beim Bürgerbüro.
Der Landesfamilienpass ist gebührenfrei.