Dienstleistung

Wohnungsbauförderung

Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.

Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank (die Sie beim Bauordnungsamt erhalten) oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter

Wohnraumförderung L-Bank.

Sie können hierzu den zuständigen Sachbearbeiter befragen.

Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Tel. 0761/2187-243) zu wenden.

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Mitarbeiter
  • Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
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Verfahrensablauf

Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:

  • Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
  • Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
  • Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
  • Mietwohnungsbau

Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.

Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.

Antragsformulare sind beim Bauordnungsamt erhältlich oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.

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Frist/Dauer
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Kosten/Leistung
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Zugehörigkeit zu