Wohnungsbauförderung
Die Landesbank – Förderbank – Baden-Württemberg (L-Bank) gewährt im jeweiligen Jahresprogramm des Landes Baden-Württemberg zinsverbilligte Darlehen zur Wohnraumförderung.
Informationen zur Wohnungsbauförderung finden Sie in der Broschüre der L-Bank (die Sie beim Bauordnungsamt erhalten) oder auf der Homepage der L-Bank im Internet unter
Sie können hierzu den zuständigen Sachbearbeiter befragen.
Des Weiteren bleibt es Ihnen freigestellt, sich direkt an die Wohnraumförderstelle beim Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald (Tel. 0761/2187-243) zu wenden.
<>-
Bauplanungs- Bauordnungsrecht & Geschäftsstelle GVV March-Umkirch
Eine Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich für:
- Bau oder Kauf eines neuen Eigenheims oder einer neuen Eigentumswohnung zur Eigennutzung
- Kauf von vorhandenem Wohnraum (gebrauchter Wohnraum)
- Änderung und Erweiterung von vorhandenem Wohnraum
- Mietwohnungsbau
Anträge sind generell vor Baubeginn oder Abschluss des Kaufvertrages zu stellen.
Grundsätzlich darf vor Bewilligung der Anträge durch die L-Bank mit den Bauarbeiten nicht begonnen bzw. darf der Kaufvertrag nicht abgeschlossen werden.
Antragsformulare sind beim Bauordnungsamt erhältlich oder direkt auf der Homepage der L-Bank abrufbar.
<>