Dienstleistung

Wohnberechtigungsschein

Personen oder Familien mit geringem Einkommen können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn sie für die Anmietung einer öffentlich geförderten Wohnung Anwärter sind.

Die in March wohnhaften Personen beantragen diesen Schein bei uns.

Der Wohnberechtigungsschein kann nur durch einen vollständig ausgefüllten Antrag ausgestellt werden. Der Antrag ist hierbei kostenfrei. Einen Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen - einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung ergibt sich daraus nicht. Nach Ablauf eines Jahres muss der Antrag erneut gestellt werden, soweit noch kein Wohnraum gefunden wurde.

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