Schülerbeförderung
Die Schülerbeförderung erfolgt grundsätzlich durch öffentliche Verkehrsmittel.
Die Beförderungskosten für Schüler der Marcher Schulen werden ab einer Mindestentfernung von 3 km vom Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald in folgenden Fällen erstattet:
Wenn bereits für zwei Kinder Schülerbeförderungskosten bezahlt werden, erhält das dritte Kind die Regio-Karte A kostenlos. Hierzu muss die Erklärung zur Eigenanteilszahlung im Rechnungsamt abgegeben werden.
Die Schüler erhalten im Schulsekretariat die Berechtigungsabschnitte zum Lösen der Schülermonatskarten, die sie an den Verkaufsstellen des Regio-Verkehrsverbundes Freiburg (RVF) abgeben können und eine Regio-Karte A hierfür erhalten.
Bei Verlust einer Schülermonatskarte wird kein Ersatz geleistet.
Es gilt die Satzung des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald über die Erstattung der notwendingen Schülerbeförderungskosten in der jeweils gültigen Fassung.
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Kindergärten, Schule, Jugend, Familie & Senioren
Erstattungsanträge werden nicht rückwirkend bewilligt.
Die von den Eltern zu entrichtenden Eigenanteile richten sich nach der Satzung des http://www.breisgau-hochschwarzwald.de/ über die Erstattung der Schülerbeförderungskosten.