Dienstleistung

Einwohner - Adressbuch

Zum Zwecke der Herausgabe eines Einwohner - Adressbuches übermittelt die Gemeinde an den herausgebenden Verlag aufgrund des Melderegisters Vor- und Familiennamen, akademische Titel und Anschriften aller volljährigen Einwohner.

Nach den Bestimmungen des Meldegesetzes kann jeder Betroffene verlangen, dass seine Daten nicht im o. g. Sinne weitergegeben werden.

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Team
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Verfahrensablauf

Wer von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen will, kann dies bei der Gemeinde melden.

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Frist/Dauer

Vor Herausgabe des Einwohner - Adressbuches wird regelmäßig im Mitteilungsblatt darauf hingewiesen. Im Zusammenhang mit der jeweiligen Veröffentlichung gilt eine Widerspruchsfrist von einem Monat ab Bekanntmachung. Alle später eintreffenden Widersprüche können zur jeweils aktuellen Herausgabe eines Einwohner - Adressbuches nicht mehr berücksichtigt werden.

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Zugehörigkeit zu