Dienstleistung

Einwohner- und Meldewesen

Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde an- oder ummelden.

Sie können dies beim Bürberbüro im Rathaus Hugstetten oder bei der Ortsverwaltung Holzhausen während der dortigen Öffnungszeiten erledigen.

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Team
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Verfahrensablauf

Die An- oder Ummeldung müssen Sie persönlich erledigen. Bitte bringen Sie Personalausweis, Reisepass und Wohnungsgeberbescheinigung mit, damit die darin enthaltenen Angaben über den Wohnort geändert werden können.

Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn die EinwohnerInnen ins Ausland verziehen. Bitte bringen Sie den Personalausweis mit, damit die darin enthaltene Angabe über den Wohnort geändert werden kann.

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Frist/Dauer

Meldefrist: Spätestens 2 Wochen nach Wohnungswechsel.

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Kosten/Leistung

An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.

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Zugehörigkeit zu