Einwohner- und Meldewesen
Nach dem baden-württembergischen Melderecht muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, innerhalb zwei Wochen bei der Meldebehörde an- oder ummelden.
Sie können dies beim Bürberbüro im Rathaus Hugstetten während der dortigen Öffnungszeiten erledigen oder online hier
Die An- oder Ummeldung können Sie persönlich erledigen. Bitte bringen Sie Personalausweis, Reisepass und Wohnungsgeberbescheinigung mit, damit die darin enthaltenen Angaben über den Wohnort geändert werden können.
Eine Abmeldung ist nur noch erforderlich, wenn die EinwohnerInnen ins Ausland verziehen. Bitte bringen Sie den Personalausweis mit, damit die darin enthaltene Angabe über den Wohnort geändert werden kann.
Meldefrist: Spätestens 2 Wochen nach Wohnungswechsel.
An-, Ab- und Ummeldungen sind gebührenfrei.