Sachgebiet: Ortsvorsteher
Ortschaftsverfassung
Für die Gemeinde March ist die Ortschaftsverfassung nach § 67 Gemeindeordnung (GO) eingeführt.
Ortschaften
Die Ortschaften Buchheim, Holzhausen, Hugstetten und Neuershausen sind entsprechend dem Gebiet der früher selbstständigen Gemeinden eingerichtet. Nach § 68 GO sind in den Ortsteilen Ortschaftsräte gebildet, Ortvorsteher bestellt sowie jeweils eine örtliche Verwaltung eingerichtet.
Ortsvorsteher in March sind für die Ortschaftennachfolgend als Mitarbeiter aufgelistet:
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Ortsvorsteher Hugstetten
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Ortsvorsteher Buchheim
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Ortsvorsteher Holzhausen
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Ortsvorsteher Neuershausen