Am 08. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Es wird der 18. Landtag in der Geschichte Baden-Württembergs sein, der sich anschließend konstituiert.
Es ist die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg bei welcher das neue baden-württembergische Wahlrecht zur Anwendung kommt.
- Das Wählen ist erstmals schon für alle Deutschen ab 16 Jahren möglich (geboren am 08.März 2010 oder früher)
- Der Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz muss seit dem 8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg sein
- Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen
- Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 31. Januar 2026 zugestellt.
- Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.
Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 08.März bietet das LpB-Portal:
https://www.landtagswahl-bw.de/