Landtagswahl 08.03.2026

Am 08. März 2026 wählt Baden-Württemberg einen neuen Landtag. Es wird der 18. Landtag in der Geschichte Baden-Württembergs sein, der sich anschließend konstituiert.

Es ist die erste Landtagswahl in Baden-Württemberg bei welcher das neue baden-württembergische Wahlrecht zur Anwendung kommt.

  • Das Wählen ist erstmals schon für alle Deutschen ab 16 Jahren möglich (geboren am 08.März 2010 oder früher)
  • Der Hauptwohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt ohne festen Wohnsitz muss seit dem  8. Dezember 2025 in Baden-Württemberg sein
  • Künftig haben alle Wahlberechtigten zwei Stimmen
  • Die Wahlbenachrichtigungen werden voraussichtlich ab dem 31. Januar 2026 zugestellt.
  • Gewählt werden kann entweder im Wahllokal oder durch Briefwahl.

Ausführliche Informationen rund um die Wahl am 08.März bietet das LpB-Portal:

https://www.landtagswahl-bw.de/

Hinweise zur Ausstellung von Wahlscheinen

Stimmzettelschablone für sehbehinderte oder blinde Menschen