1. Was wird gewählt

Bei der Landtagswahl werden die Abgeordneten des baden-württembergischen Landtags gewählt. Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre, weshalb grundsätzlich alle fünf Jahre Neuwahlen stattfinden.

Der Landtag besteht aus mindestens 120 Abgeordneten. Informationen zur derzeitigen Sitzverteilung finden Sie im Onlineauftritt des Landtages.

Gewählt wird in insgesamt 70 Wahlkreisen.

Vorzeitige Neuwahlen finden nur dann statt, wenn sich der Landtag mit einer Zweidrittel-mehrheit der Mitglieder selbst aufgelöst hat oder durch Volksbegehren/Volksabstimmung aufgelöst wird.

Am 27. März 2011 finden die Wahlen zum 15. Landtag von Baden-Württemberg statt. Jeder Wahlberechtigte hat bei der Landtagswahl eine Stimme. Wählen können Sie grundsätzlich zwischen 8 und 18 Uhr.