Grundsteuerreform: Bodenrichtwerte 2022 online
In den letzten Tagen hat das Finanzamt im Vorfeld der anstehenden Grundsteuerreform die Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken angeschrieben und zur Abgabe der Feststellungserklärung für ihre Grundstücke bis spätestens zum 31.10.2022 aufgefordert. Für die Feststellungserklärung benötigen die Grundstückseigentümer u.a. den Bodenrichtwert des jeweiligen Flurstückes zum Stichtag 01.01.2022. Die aktuellen Bodenrichtwerte der Gemeinde March wurde in der Ausgabe vom 08.07.2022 des Marcher Gemeindeblatts veröffentlicht.
Bei Fragen dürfen sich die Grundstückseigentümer gerne direkt bei dem Gemeinsamen Gutachterausschuss Markgräflerland-Breisgau in Müllheim unter der Telefon Nr. 07631-801-650 wenden.
Bodenrichtwerte March