Bebauungspläne im laufenden Verfahren

(noch keine Rechtskraft)

Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen, somit auch Bebauungsplänen, wird gemäß § 3 des Baugesetzbuches (BauGB) eine Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt. Dabei werden der Entwurf des Bebauungsplans sowie die Begründung und weitere relevante Dokumente öffentlich ausgelegt.

Die Entwürfe von Bebauungsplänen mit den dazugehörigen Dokumenten, für die eine Offenlage derzeit durchgeführt wird, finden sie hier:

  • derzeit  keine laufenden Verfahren