Aktueller Stand – Beschlussfassung – weitere Schritte
Erstellung des Parkraumkonzepts
Seit einiger Zeit befindet sich das Parkraumkonzept für das gesamte Gemeindegebiet March in Vorbereitung und Erstellung. In einer ersten Phase wurden über das Ordnungsamt, den Gemeindevollzugsdienst, den Polizeiposten sowie die Freiwillige Feuerwehr Gefahrenstellen und Problemstellen erfasst. Bei mehreren Beteiligungsformaten (über die Ortschaftsräte 2022/2023, den Einwohnerdialog Anfang 2024 sowie die Offenlage des ersten Entwurfs) wurden aus der Einwohnerschaft zahlreichen Anregungen und Hinweise eingereicht.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen wurde der erste Entwurf durch das Ingenieurbüro plan.urban überarbeitet.
Verfügbare Unterlagen zum Herunterladen
- Untersuchungsbericht (Nr.1) des Ingenieurbüros plan.urban
- Maßnahmenkataloge und Lagepläne je Ortsteile (Nr. 2- Nr.11)
- Lageplan mit Hinweisen bis 2023 von Ordnungsamt, Gemeindevollzugsdienst, Polizei, Feuerwehr (Nr. 12)
- Abwägungstabelle mit allen Rückmeldungen aus der Einwohnerschaft (Beteilungen, Mails und Offenlage) (Nr. 13)
- Aktuelle Ausgangssituation mit Verkehrsregelung/Parkraumbeschilderung (Nr.14).
Hinweis: Jede Stellungnahme ist in der Abwägungstabelle (siehe oben Nr. 13) erfasst worden. Zu jeder Stellungnahme hat das Büro plan.urban einen Vorschlag unterbreitet, ob die Anregung ganz oder teilweise berücksichtigt werden konnte bzw. warum sie nicht berücksichtigt werden konnte.
In Verbindung mit dem Maßnahmenkatalog und Lageplan für den jeweiligen Ortsteil kann jede/r Interessierte die geplanten Maßnahmen heraussuchen.
Beschluss vom 10.03.2025
Der Gemeinderat hat das Parkraumkonzept einstimmig, mit folgenden Änderungen, beschlossen:
1. Buchheim
Die Maßnahme M6 auf der Weberstraße (Zick-Zack-Linie) wird durch ein Halteverbot, auf der nördl. Seite vor und nach der Pflanzinsel, ersetzt.
2. Holzhausen
Die Hirtengasse wird kein verkehrsberuhigter Bereich, sondern als Halteverbotszone mit eingezeichneten Stellflächen ausgewiesen.
Die Bottinger Straße wird ab dem Kreuzungsbereich Schwabengasse Richtung Ortsausfahrt Bottingen eine Halteverbotszone mit eingezeichneten Stellflächen.
Der Teilabschnitt "Am Berg", ab der Bottinger Straße bis zur Einmündung Hofstraße, wird als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden.
3. Hugstetten
Der eingezeichnete Parkplatz gegenüber der Dorfstraße 1 (Apotheke) wird gestrichen.
Die Herrenstraße soll zwar als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen werden, allerdings werden die eingezeichneten Stellflächen nicht auf der Seite des derzeitigen Gehwegs , sondern nach Möglichkeit auf der anderen Seite realisiert werden. Des Weiteren sollen verkehrsdämpfende Maßnahmen auf der Seite des Gehwegs geprüft werden (z.B. Pflanzkübel).
4. Neuershausen
Die Parkplätze vor der Halle/Hort erhalten eine zeitl. Beschränkung von 30 Minuten, zwischen 7- 17 Uhr (Parkscheibe).
Der Parkplatz auf der östlichen Seite des Friedhofs (bei der Einsegnungshalle) wird lediglich für PKWs ausgewiesen werden, eine zeitl. Beschränkung soll nicht realisiert werden.
Ausblick:
Das Parkraumkonzept wird nun final überarbeitet und mit allen Änderungen der Unteren Straßenverkehrsbehörde (Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald) zur Genehmigung vorgelegt.
Die Untere Straßenverkehrsbehörde ist alleine für die Anordnung der beantragten Maßnahmen des Parkraumkonzepts zuständig. Es ist daher möglich, dass nicht jede geplante Maßnahme zur Umsetzung kommt.
Für die Umsetzung, insbesondere das Einzeichnen der Stellplätze, wird eine Fachfirma beauftragt werden müssen. Diese wird sicherstellen, dass Zufahrten und Kreuzungsbereiche freigehalten werden und landwirtschaftliche Fahrzeuge inkl. Anhänger immer gut passieren können. Besonders beim Einzeichnen von wechselseitigen Parkflächen, die der Geschwindigkeitsreduzierung dienen, ist eine Ausmessung für landwirtschaftliche Fahrzeuge unumgänglich.
In kritischen Bereichen wird nach Möglichkeit eine probeweise Anordnung erfolgen (z.B. durch das Einzeichen mit gelber Farbe).
Derzeit sind die eingezeichneten Stellplätze im Konzept nur als Platzhalter zu verstehen und müssen bei Umsetzung nochmals final geprüft werden. Generell ist das Bestreben, soviele Stellflächen wie möglich erhalten/ geschaffen werden.
Die Kosten für die Umsetzung der Maßnahmen schätzt das Planungsbüro plan.urban derzeit zwischen 35.000 € - 60.000 € ein. Hier kommt es darauf an, was die Straßenverkehrsbehörde überhaupt genehmigt; ob vorhandene Masten für das Anbringen von Verkehrszeichen genutzt werden können; ob Schilder wiederverwendet werden können etc.
Sobald die Genehmigungen vorliegen, wird die Verwaltung einen Umsetzungsplan mit entsprechender Priorisierung und Kostenschätzung dem Gemeinderat vorlegen. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Prüfung bis zur Genehmigung einige Monate in Anspruch nehmen wird.
Hinweis: Die Änderungen aus der Gemeinderatssitzung sind in den untenstehenden Dateien noch nicht eingepflegt, eine Aktualisierung erfolgt in Kürze.
Verfügbare Dateien zum Herunterladen
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1. Untersuchungsbericht plan.urban
2. Maßnahmenkatalog Buchheim
3. Lageplan Buchheim 1
4. Lageplan Buchheim 2
5. Maßnahmenkatalog Holzhausen
6. Lageplan Holzhausen gesamt
7. Maßnahmenkatalog Hugstetten
8. Lageplan Hugstetten 1
9. Lageplan Hugstetten 2
10. Maßnahmenkatalog Neuershausen
11. Lageplan Neuershausen gesamt
12. Eingegangene Hinweise & Verortung nach OT
13. Abwägungstabelle
14. Bestandssituation Verkehrszeichen nach OT