Die Bunderepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern. Die Parlamente der einzelnen Länder heißen Landtage. In Baden-Württemberg wird der Landtag alle 5 Jahre gewählt.
Wählen darf, wer
• Deutscher im Sinne von Artikel 116 Abs. 1. des Grundgesetzes ist,
• am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
• seit mindestens drei Monaten einen (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg hat.