Ausbau- und Neubaustrecke Rheintalbahn

Rheintalbahn

Im Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsabschnitt 8.1 endete die Frist zur Einlegung von Einwendungen Ende März 2017. Die Gemeinde March reichte eine Stellungnahme ein, die zahlreiche Einwendungen enthielt.

Zuvor hatten die Gemeinde March zusammen mit der Stadt Freiburg und die Region in intensiven und langwierigen Verhandlungen mit der Deutschen Bahn eine Einigung über die genaue Berechnungsmethode bei der Umsetzung der Projektbeiratsbeschlüsse zur Kernforderung 3 (siehe unten) erreicht, die weit über die gesetzlichen Vorgaben hinausreicht. Damit ist sichergestellt, dass die Beiratsbeschlüsse in vollem Umfang und nachprüfbar umgesetzt werden.

Um die Interessen der Bürgerinnen und Bürger zu wahren, sind die Planunterlagen durch verschiedene Fachgutachter im Auftrag der Gemeinde geprüft worden.

Projekt

Das 3. und 4. Gleis der Rheintalbahn ist Teil des geplanten Schienenkorridors für den Güterverkehr von Rotterdam / Antwerpen nach Lyon / Genua, der von der EU als "TEN-T 24" (Trans-European Transport Network - Code 24) oder neuerdings als "Rhine-Alpine Corridor" vorgesehen ist. Der Hafen Rotterdam ist der drittgrößte Seehafen der Welt und der mit Abstand größte Tiefseehafen Europas. Durch dessen Vergrößerung durch Aufschüttung (Maasvlakte 2) um 20 Prozent auf 6000 Hektar und den neuen Hafen verdreifacht sich dort die Umschlagkapazität für Container. Der Hafen Genua ist von seiner flächenmäßigen Ausdehnung und seinen Umschlagszahlen der größte Seehafen in Italien. Mit der neunen Schienengütertrasse wird ein alternativer Güterkorridor zum Seeweg um Gibraltar geschaffen.

Um eine durchgehend ausreichende Kapazität zu schaffen, werden bestimmte Abschnitte neu geschaffen oder ausgebaut. Teil davon ist die "Ausbau- und Neubaustrecke Karlsruhe–Basel" (ABS/NBS Karlsruhe–Basel), die um zwei weitere Gleise erweitert wird. Der Strecke wird von der Europäischen Kommission Priorität eingeräumt, da die Schweizerischen Basistunnel Gotthard und Ceneri bereits 2019 zur Verfügung stehen werden. Für die zukünftig durchgehend viergleisige Strecke Karlsruhe–Basel wird eine der höchsten Belastungen mit Güterzügen im gesamten deutschen Schienennetz prognostiziert.

Die ABS/NBS Karlsruhe–Basel wurde in neun Streckenabschnitte und in zweiter Ebene in Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergegliedert. Freiburg ist von den Planfeststellungsabschnitten PFA 8.1 und PFA 8.2 vom geplanten Ausbau der Rheintalbahn betroffen. In den Planfeststellungsabschnitten 8.1 und 8.2 wird der Güterschienenverkehr parallel zur Autobahn A5 durch Umfahrung der Stadt Freiburg auf der Neubautrasse des 3. und 4. Gleises entmischt vom übrigen Schienenverkehr separat geleitet.

Projektbeirat

Der Projektbeirat wurde 2009 als Folge von massiven Protesten gegen die Pläne der Deutschen Bahn eingerichtet.

Im Zuge der Proteste kamen aufgrund des Bewirkens der Bürgerinitiativen und der Kommunen auf der Strecke von Offenburg bis Basel, PFA 7.1 bis PFA 9.2, insgesamt 166.898 Einwendungen gegen die Planfeststellung zustande. Bei den Planfeststellungsabschnitten (PFA), die Auswirkungen auf Freiburger Stadtgebiet haben, entfielen 26.826 Einwendungen gegen die Pläne für den PFA 8.1. Beim PFA 8.2 waren es sogar 51.746 Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger.

Die DB Netz AG beschloss daraufhin, die Planfeststellungverfahren für die Abschnitte 8.1 und 8.2 nicht weiterzuverfolgen. Stattdessen wurden und werden die Trassen neu geplant und erneut Anträge auf Planfeststellung für die PFA 8.1 und 8.2 gestellt. Die ursprünglichen Anträge wurden bisher nicht zurückgenommen, sondern werden von den neuen, nun anstehenden, ersetzt.

Der Projektbeirat setzte sich aus hochrangigen Vertretern der DB, der Bundes- und Landesministerien, sowie Vertretern der Region und der Bürgerinitiativen zusammen. Die konstituierende Sitzung fand am 13.10.2009 in Berlin statt. Es wurde festgelegt, dass kein Planfeststellungsbeschluss ergehen und keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen werden darf, bevor der Projektbeirat die einzelnen Planungsabschnitte abschließend beraten hat.

Die für die Stadt Freiburg ausschlaggebenden Entscheidungen wurden in der 7. und 8. Sitzung getroffen. Die 10. und letzte Sitzung des Projektbeirates fand am 26.06.2015 in Stuttgart statt.

Kernforderung 3

Der Projektbeirat hat den Streckenabschnitt zwischen Offenburg und Basel in 3 Cluster eingeteilt. Jedes Cluster bestand aus zwei Unterarbeitsgruppen, sogenannte "Kernforderungen". Dabei bezeichnet "Kernforderung" letztlich Streckenabschnitte mit einer einheitlichen Problemlage. Die Stadt Freiburg liegt im Cluster 2 und in der Kernforderung 3 (Güterumfahrung Freiburg). Die Kernforderung 3 umfasste den PFA 8.1, mit Ausnahme der Gemeinde Riegel, und den PFA 8.2. Hauptforderung ist ein ausreichender Schallschutz zum Schutz der Bevölkerung. Daneben werden Anpassungen an die Trassen zur Verringerung der Eingriffe in das Landschaftsbild und den Flächenverbrauch gefordert. Die Unterarbeitsgruppe der Kernforderung 3 wird von der Stadt Freiburg, Amt für Projektentwicklung und Stadterneuerung (APS), geleitet.

Genereller Verfahrensablauf

Das Planfeststellungsverfahren beginnt mit dem Antrag auf Planfeststellung bei der Planfeststellungsbehörde. Zuständig ist bei diesem Bauvorhaben das Eisenbahnbundesamt (EBA). Das EBA wird am Ende des Verfahrens die Entscheidung über die Zulässigkeit in Form eines Planfeststellungsbescheides treffen.

Das EBA beauftragt zunächst die Anhörungsbehörde, in diesem Fall das Regierungspräsidium Freiburg, das Anhörungsverfahren durchzuführen. Dazu werden die Planunterlagen in den betroffenen Kommunen für einen Monat öffentlich ausgelegt.

In dem Verfahren werden zum einen die unteren Fachbehörden zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert, zum anderen hat jeder Betroffene, auch die Gebietskörperschaften, die Möglichkeit Einwendungen gegen das Vorhaben einzulegen. Die Einwendungsfrist beginnt im Anschluss an die öffentliche Auslage und dauert zwei Wochen. Spätere Einwendungen sind nicht zulässig.

Daran schließt sich ein Erörterungstermin an, bevor die Planfeststellungbehörde den Planfeststellungsbeschluss fasst.

Für das Verfahren gelten: §§ 25, 27a, 31, 72-78 Verwaltungsverfahrensgesetz; §§ 18, 18a Allgemeines Eisenbahngesetz.

Planfeststellung

Planfeststellungsabschnitt (PFA) 8.1


Länge: 11,389 km
Lage: parallel der BAB 5, östliche Seite von : Streckenkilometer 184,500 / nördlich Riegel
bis : Streckenkilometer 195,889 / nördlich Tunisee

Verschiedene Karten und detaillierte Pläne finden Sie zudem auf der Seite der Bahn zum Planfeststellungsabschnitt 8.1 und 8.2
www.karlsruhe-basel.de