Bekanntmachungen zu allen aktuellen Ausschreibungen für Bau-, Liefer- und Dienstleistungen nach VOB/ VOL/ VgV der Gemeinde March finden Sie unter:
www.deutsche-evergabe.de
Über das Vergabeportal müssen die interessierten Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen beziehen und gemäß der vorgeschrieben Form und Frist ihr Angebot elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Angebote werden vom Vergabemanagement eröffnet, wobei die teilnehmenden Unternehmen aber nur bei Ausschreibungen von Bauleistungen nach VOB anwesend sein dürfen.
Nach der formellen und fachlichen Wertung durch die Gemeinde March (ausschreibende Dienststelle, bzw. ggf. von diesen beauftragten Dritten, wie z.B. Architekten/Ingenieure) wird von der Gemeinde March das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Die nichtberücksichtigten Unternehmen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bzw. auf Antrag über die Gründe der Nichtberücksichtigung informiert.
Fristen gemäß den Ausschreibungsunterlagen und den vergaberechtlichen Bestimmungen, z.B. Einreichung-/Abgabetermin für das Angebot, Bindefrist des Angebots, Frist für Rückfragen („Bewerberanfragen“).
Sonstiges
Tipp:
Sämtliche Öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Gemeinde March sind auf dem Vergabeportal zu finden: www.deutsche-evergabe.de
Bei Unklarheiten in den Unterlagen muss sich das Unternehmen vor Angebotsabgabe schriftlich per E-Mail oder über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de an das Vergabemanagement wenden.
Rechtsgrundlage
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens müssen die Unternehmen (Bewerber/Bieter) insbesondere beachten:
1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -VgV-).
3. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
4. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
5. Arbeitnehmer-Entsendegesetz -AEntG-.
6. Mindestlohngesetz -MiLoG-.
7. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-.
8. Tarifvertragsgesetz -TVG-.
9. Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG B.-W.).
Für den Internetzugang: ggf. Kosten des eigenen Internetanbieters.
Nachfolgend können Sie sich über Ausschreibungen und Auftragsvergaben informieren.
www.deutsche-evergabe.de
Weitere Informationen
Datenschutzhinweise zur Erfassung von FirmendatenService
Durchführung von Ausschreibungsverfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen im Wettbewerb. Das Vergabemanagement begleitet und berät dabei die ausschreibenden Dienststellen.Voraussetzungen
Unternehmen benötigen einen Internetzugang zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen über das Vergabeportal der Region Freiburg (www.deutsche-evergabe.de).Verfahrensablauf
Unternehmen werden durch öffentliche Bekanntmachung (Homepage, EU-Amtsblatt, Vergabeportal: www.deutsche-evergabe.de) oder direkt zur Teilnahme am Wettbewerb bzw. Angebotsabgabe aufgefordert.Über das Vergabeportal müssen die interessierten Unternehmen die Ausschreibungsunterlagen beziehen und gemäß der vorgeschrieben Form und Frist ihr Angebot elektronisch oder in Papierform einreichen. Die Angebote werden vom Vergabemanagement eröffnet, wobei die teilnehmenden Unternehmen aber nur bei Ausschreibungen von Bauleistungen nach VOB anwesend sein dürfen.
Nach der formellen und fachlichen Wertung durch die Gemeinde March (ausschreibende Dienststelle, bzw. ggf. von diesen beauftragten Dritten, wie z.B. Architekten/Ingenieure) wird von der Gemeinde March das wirtschaftlichste Angebot beauftragt. Die nichtberücksichtigten Unternehmen werden gemäß den gesetzlichen Vorgaben bzw. auf Antrag über die Gründe der Nichtberücksichtigung informiert.
Erforderliche Unterlagen
Bei der Erstellung der Angebote sind die über das Vergabeportal der Region Freiburg (www.deutsche-evergabe.de) zur Verfügung gestellten Ausschreibungsunterlagen (inkl. Formulare) zu verwenden und die ggf. gemäß der Öffentlichen Bekanntmachung geforderten (Eignung-)Nachweise zum vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen (z.B. Referenzen, Haftpflichtversicherung, Qualifikationen).
Frist/Dauer
Fristen gemäß den Ausschreibungsunterlagen und den vergaberechtlichen Bestimmungen, z.B. Einreichung-/Abgabetermin für das Angebot, Bindefrist des Angebots, Frist für Rückfragen („Bewerberanfragen“).Sonstiges
Tipp:
Sämtliche Öffentlichen Ausschreibungsverfahren der Gemeinde March sind auf dem Vergabeportal zu finden: www.deutsche-evergabe.de
Bei Unklarheiten in den Unterlagen muss sich das Unternehmen vor Angebotsabgabe schriftlich per E-Mail oder über das Vergabeportal www.deutsche-evergabe.de an das Vergabemanagement wenden.
Rechtsgrundlage
Im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens müssen die Unternehmen (Bewerber/Bieter) insbesondere beachten:
1. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
2. Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung -VgV-).
3. Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).
4. Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL).
5. Arbeitnehmer-Entsendegesetz -AEntG-.
6. Mindestlohngesetz -MiLoG-.
7. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz -AÜG-.
8. Tarifvertragsgesetz -TVG-.
9. Landestariftreue- und Mindestlohngesetz (LTMG B.-W.).
Kosten/Leistung
Für die Teilnahme am Ausschreibungsverfahren: keine.Für den Internetzugang: ggf. Kosten des eigenen Internetanbieters.
Nachfolgend können Sie sich über Ausschreibungen und Auftragsvergaben informieren.